Visa / Mexico
Reisepass/Visum
Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich | |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | 1 | Ja |
Österreich | Ja | 1 | Ja |
Schweiz | Ja | 1 | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | 1 | Ja |
Türkei | Ja | 2 | Ja |
Hinweis
Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Reisende sollten sich bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen, ob die Daten vorab oder beim Check-in erfasst werden.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. So benötigen Kinder und Jugendliche eine eigene Touristenkarte und müssen zusätzlich in der Touristenkarte der begleitenden Mutter oder des Vaters erwähnt sein.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Ausreise aus Mexiko
Die folgende Bestimmung trifft auf mexikanische Minderjähre zu und auf ausländische Minderjährige, die permanent oder zeitweilig in Mexiko einen Wohnsitz haben (keine Touristen) oder eine doppelte Staatsbürgerschaft (darunter die mexikanische) haben: Alleinreisenden Minderjährige, die nicht von einem Sorgeberechtigten begleitet werden, benötigen für die Ausreise aus Mexiko Kopien der elterlichen Pässe sowie eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten. Diese kann nur bei einem Notar unterzeichnet werden und muss mit Apostille und offizieller Übersetzung versehen werden. Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración (Anschrift s.o.).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Personen, die im Besitz einer Touristenkarte oder eines anderen Dokumentes sind, das ein Visum ersetzt. Staatsangehörige vieler Länder benötigen zusätzlich zum Visum eine Touristenkarte. Eine vollständige Liste ist bei den Botschaften und Konsulaten erhältlich.
Touristenkarte (FMM - Forma Migratoria Múltiple):
Wird nur Touristen und Geschäftsreisenden erteilt, aber nicht Reisenden ausgestellt, die in Mexiko eine Arbeit suchen und aufnehmen oder anderweitig, auch unentgeltlich, tätig werden wollen. Die Touristenkarte wird oft nur für 30 oder 90 Tage ausgestellt, kann jedoch grundsätzlich für bis zu 180 Tage ausgestellt werden. Um späteren Ärger zu vermeiden, sollte daher bei der Einreise die Gültigkeitsdauer beachtet und ggf. reklamiert werden. Die Touristenkarte FMM ist von den mexikanischen Konsulaten, der Fluggesellschaft bzw. am Grenzübergang kostenlos erhältlich, sie muss bei der Einreise abgestempelt werden. Die Einwanderungsbehörden behalten sich das Recht vor, Nachweise darüber zu verlangen, dass der Aufenthalt nur touristischen Zwecken dient oder im Rahmen einer Geschäftsreise liegt und dass ausreichende Geldmittel vorhanden sind.
Achtung: Die Touristenkarte muss während des gesamten Aufenthalts aufbewahrt, immer mitgeführt und bei der Ausreise vorgelegt werden.
Touristenkarten können u.a. von Staatsbürgern der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder beantragt werden:
[1] EU-Länder und Schweiz (für touristische Aufenthalte von bis zu 180 Tagen).
[2] Staatsangehörige der Türkei, die einen gültigen, unbefristeten Aufenthaltstitel für ein Schengen-Land und einen bei der Einreise mind. 6 Monate gültigen Reisepass besitzen.
Besondere Aufenthaltsgenehmigungen sind für humanitäre Helfer und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen erforderlich. Auskunft erteilen die Botschaften und das Instituto Nacional de Migración (Internet: www.inm.gob.mx).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschlussflug weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisetickets verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich; Gebühren ändern sich monatlich, da wechselkursgebunden. Man sollte sich rechtzeitig nach dem aktuellen Stand erkundigen.
Gültigkeitsdauer
Touristenkarten: Die Aufenthaltsdauer ist auf jeder Karte angegeben (Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu 180 Tage bei der Migrationsbehörde des Innenministeriums in Mexiko). Die Karte ist nur für die einmalige Einreise gültig.
Geschäftsreise- und Technikervisum: Bis zu 1 Jahr mit mehrfacher Einreise. Weitere Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen.
Antragstellung
Beantragung (in Frankfurt selbständig mit der Post, ein Termin für ein persönliches Gespräch wird vom Konsulat in Frankfurt vergeben) und Abholung der Unterlagen (in Frankfurt persönlich) beim zuständigen Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Touristenvisum
(a) 1 Antragsformular mit Fingerabdrücken.
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe mit weißem Hintergrund (kein biometrisches Passfoto).
(c) Reisepass (und eine Kopie des Reisepasses), der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, sowie Kopien aller Seiten, die Einträge enthalten. Muss noch mindestens eine freie Seite enthalten. Der Pass muss nach Abschluss des Visumantrags persönlich vom Antragsteller bei der konsularischen Vertretung in Frankfurt abgeholt werden.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel (Lohn/Gehalt von mindestens 400 € monatlich).
(e) Ggf. Heiratsurkunde.
(f) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Überweisung mit Beleg, je nach Konsulat).
(g) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag (DIN A4).
Für Geschäfts- und Technikervisa sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
Hinweis zu Arbeitsvisa: Antragsteller von Arbeitsvisa müssen persönlich vorsprechen, wenn sie über eine den Antragsunterlagen beiliegende Genehmigungsnummer verfügen. Das mexikanische Konsulat in Frankfurt/M. empfängt zur Antragsannahme jedoch nur Personen mit einem vorab vereinbarten Termin.
Touristenkarte
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück-/Weiterreisetickets.
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen sind von der Botschaft erhältlich.
Bearbeitungszeit
Visa: Bis zu 10 Tagen, im Sommer z. T. bis zu 3 Wochen. Ist eine Einreisegenehmigung des mexikanischen Innenministeriums notwendig, bis zu 6 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Einreise mit Haustieren
Für alle Tiere wird bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis verlangt, das max. 3 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Zusätzlich ist für Katzen und Hunde, die älter als 3 Monate sind, ein vom mexikanischen Konsulat beglaubigtes Impfzertifikat gegen Tollwut erforderlich, aus dem hervorgeht, dass die Impfung mindestens 15 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate for Abreise erfolgt ist. Auskunft erteilen die Botschaften und SENASICA (Internet: www.senasica.gob.mx)
Für Vögel und alle anderen Tiere wird eine Einfuhrgenehmigung des Landwirtschaftsministeriums benötigt.
Die Länderinformationen werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
More about your destination
Prices and Contact
Valuation
Price/Benefit | |
Room | |
Food | |
Service | |
Recovery | |
Culture | |
Beach |