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Money / Malta

Geld

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Geldwechsel

Geldwechsel ist in Banken, Wechselstuben, manchen Hotels sowie in größeren Geschäften und Restaurants möglich. Geldwechsel am Malta International Airport ist 24 Stunden möglich. Geldwechsel- und Geldautomaten sind überall vorhanden.

Kreditkarten

Die meisten Hotels und Restaurants sowie viele Geschäfte akzeptieren American Express, Diners Club, MasterCard und Visa. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Kartenzahlung ist gängige Praxis und gebührenfrei für Euromitglieder.

Reiseschecks

Werden in Banken und autorisierten Wechselstuben umgetauscht.

Devisenbestimmungen

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Barmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (auch Reiseschecks, anderen Währungen oder auf Dritte ausgestellte Schecks).

Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 08.30-12.30 Uhr und Sa 08.30-11.30 Uhr. Manche Banken haben auch länger geöffnet. Die Öffnungszeiten variieren im Winter und Sommer.

Wechselkurse

1.00 CHF = 0.9 EUR
1.00 USD = 0.89 EUR
Wechselkurse vom 16 Februar 2016

zollfrei einkaufen

Zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Malta eingeführt werden (Personen ab 18 J.): Es wird empfohlen, größere elektrische Geräte (wie Videokameras, tragbare Fernseher oder Videorekorder) bei der Einreise zu deklarieren, da man sonst u. U. Ausfuhrzoll bezahlen muss.

Einfuhrverbot

Schusswaffen, Munition, Sprengstoff, Drogen, anstößiges Material (Bücher, Film und weitere Medien), Tiere und Tierderivate, Fleisch und Geflügel sowie deren Nebenprodukte, Pflanzen und -produkte, Markenfälschungen. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Einfuhrbestimmungen

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Duty-free-Verkauf in der EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Warenverkehr innerhalb der EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.  Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet. Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
 

Die Länderinformationen werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Price/Benefit One PointOne PointOne PointOne Half Point
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Food One PointOne PointOne PointOne Point
Service One PointOne PointOne PointOne Point
Recovery One PointOne PointOne PointOne Point
Culture One PointOne PointOne PointOne Point
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