Money / Oman
Geld
Währung
1 Omanischer Rial = 1000 Baiza. Währungskürzel: OR, OMR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 50, 20, 10, 5, 1 und 1/2 OR sowie 200 und 100 Baiza; Münzen in den Nennbeträgen 50, 25, 10 und 5 Baiza. Der Omanische Rial ist an den US-Dollar gebunden.
Geldwechsel
Die Mitnahme von US-Dollar in bar ist empfohlen. In abgelegene Gebiete sollte man jedoch ausreichend Bargeld in Landeswährung mitnehmen, da dort die Umtauschmöglichkeiten begrenzt sind.
Kreditkarten
Alle internationalen Kreditkarten wie MasterCard, Visa Diners Club und teilweise auch American Express werden von allen internationalen Hotels und Banken akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks
Reiseschecks werden in Oman immer weniger akzeptiert. Man kann sie nur noch in wenigen gehobenen Hotels, Banken oder Wechselstuben in der Hauptstadt einlösen. US-Dollar-Reiseschecks werden empfohlen, weil der Omanische Rial an den Dollar gebunden ist.
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt.
Die Einfuhr Israelischer Landeswährung ist verboten.
Öffnungszeiten der Banken
Sa-Mi 08.00-12.00 Uhr, Do 08.00-11.00 Uhr.
Wechselkurse
1.00 EUR = 0.43 OMR |
1.00 CHF = 0.38 OMR |
1.00 USD = 0.38 OMR |
Wechselkurse vom 16 Februar 2016 |
zollfrei einkaufen
Zollfrei einkaufen
Folgende Artikel können zollfrei nach Oman eingeführt werden:
400 Zigaretten (Personen ab 21 J.);
2 l bzw. 2 Flaschen oder 24 Dosen alkoholische Getränke pro Familie (nur Nicht-Moslems ab 21 J.)*;
100 ml Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
[*] Bei Nichteinhaltung muss mit einer Strafe und der Beschlagnahme der Waren gerechnet werden.
Einfuhrverbot
Verderbliche Lebensmittel, Schweinefleischprodukte, Datteln aller Art, pornographische Materialien, Bienen, Waffen aller Art und Munition.
Einfuhrbestimmungen
Für die Einfuhr von Waffen wird eine Sondergenehmigung benötigt, die in der Praxis jedoch selten erteilt wird (s. Einfuhrverbot). Für die Einfuhr von Schmerzmitteln, Antidepressiva und Psychopharmaka muss eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitgeführt werden.
Die Länderinformationen werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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